Die Angst und Unsicherheit hat einen Namen „DSGVO“.
Erschreckend sind die Fakten, welche sich aus der neuesten Bitkom-Studie zum Thema „Umsetzung der DSGVO“ herauslesen lassen. Denn die Ergebnisse dieser Umfrage des Digitalverbandes Bitkom (aus 500 Unternehmen ab 20 Mitarbeiter) hat ergeben, dass demnach seit dem 25. Mai 2018, also mit Einführung der DSGVO, nur sehr geringe Fortschritte gemacht wurden.
Die Entwicklung schreitet voran … und nicht erst seit dem September-Rückblick und der vergangenen 4 Monate.
Insgesamt bisher nur 24 % aller bei dieser Umfrage beteiligten Unternehmen haben die Verordnung vollständig umgesetzt. 35 % der befragten Unternehmen haben die Datenschutzverordnung zum Teil umgesetzt und insgesamt 39 % gaben an, als Teil-Verweigerer zu gelten.
Die Aufsichtsbehörden sind begrenzt im Verständnis
Was die Aufsichtsbehörden zu diesem Dilemma sagen, ist wohl allen Unternehmen bekannt. Zwar soll bei Verstößen noch das Kriterium „Augenmaß“ gelten, doch bedeutet dies nicht, dass Unternehmen, welche die DSGVO wohl nicht umsetzen, vollkommen frei von Sanktionen sind. Dieser Umstand sollte jedem Unternehmen klar sein oder nochmals verdeutlicht werden. Denn die Strafen von bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sind nun mal kein Pappenstiel.
Beschwerden und Datenschutzverstöße
Allein schon, wenn man die seit Anfang April in Niedersachsen eingegangenen konkreten Beschwerden als Beispiel nimmt, so haben sich diese auf eine Zahl von 500 verdoppelt. Somit steht den Aufsichtsbehörden ausreichend Material für Sanktionen zur Verfügung.
Was hier mit Niedersachsen als Beispiel genommen wird, lässt sich auf sämtliche Bundesländer ebenso verwenden. Die Aufsichtsbehörden werden das Kriterium „Augenmaß“ nicht mehr lange gelten lassen.
Umsetzung der DSGVO im Unternehmen
Natürlich bedeutet die Umsetzung der DSGVO deutlich mehr Aufwand an Personal, Kosten und vor allem Zeit. Auch der allgemeine Konsens, welcher sich aus Befragungen von kleinen bis mittelgroßen Unternehmen sehr schnell und einfach herauslesen lässt, liegt hier mehr im gleichgültigen Bereich. Eben diese Unternehmen wollen, können oder möchten die Kosten für die DSGVO nicht tragen.
„Was soll uns schon passieren“ oder „die großen Unternehmen/Konkurrenten setzen es doch auch nicht um“ sind die meisten Aussagen, welche ich von meinen Klienten höre.
Natürlich sind diese Aussagen nachvollziehbar, doch gegenüber einer Aufsichtsbehörde und diversen Datenschutzverstößen vollkommen haltlos.
Ein Weltkonzern oder ein Groß-Unternehmen hat meist eine juristische Abteilung im Hintergrund … Wie sieht es bei einem Kleinunternehmen oder Startup aus?
Um sein Einzelunternehmen, Kleinunternehmen, Startup oder auch den Mittelstand auf einer Ebene mit der aktuellen Datenschutzverordnung zu halten, gehört mehr dazu als nur regelmäßig die Tageszeitung zu lesen und seine Mitarbeiter mit erhobenem Finger zu Schulen.
Mehr Informationen hierzu unter Info@datenschutz-gp.de