Neue EU-Leitlinien: KI-Kennzeichnungspflicht tritt ab August in Kraft
Ab dem 2. August 2026 müssen KI-generierte Inhalte in der Europäischen Union transparent ausgewiesen werden.
Um für mehr Transparenz und Vertrauen bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz zu sorgen, hat die EU-Kommission dazu nun die konkreten Leitlinien verabschiedet.
Unter der europäischen KI-Verordnung (AI Act) sind Betreiber von KI-Systemen künftig in der Pflicht, offenzulegen, wenn Inhalte computergeneriert sind.
Künftige Anforderungen:
Bei einer direkten Interaktion zwischen Mensch und Maschine, wie etwa bei Chatbots, muss den Nutzern klar kommuniziert werden, dass sie mit einer Künstlichen Intelligenz kommunizieren.
… Auch der Einsatz von Emotions- und biometrischen Erkennungssystemen muss kenntlich gemacht werden.
Praxisbeispiel:
Um Bilder, Videos oder andere Inhalte als KI-generiert zu markieren, setzt die EU auf einen zweistufigen Ansatz, auf Verantwortung und auf Sanktionen, Fristen und Strafen.
Zweistufiges Verfahren für Medieninhalte:
Die Informationen müssen sowohl über ein Wasserzeichen (Watermarking) direkt im Inhalt verankert als auch in den signierten Metadaten der Datei hinterlegt werden. Eine Ausnahmeregelung besteht hier lediglich für reine Texte.
Ausnahmen und redaktionelle Verantwortung
Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht ausnahmslos. Künstlerische, fiktionale und satirische Inhalte sind von der Regelung befreit. Ebenso entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch KI-generierte Texte abnimmt und dafür die redaktionelle Sorgfaltspflicht übernimmt. Auch die rein private Nutzung, bei der ein Nutzer beispielsweise ein KI-Bild generiert und online teilt, ist von den Vorgaben ausgenommen.
Millionenstrafen bei Verstößen und Fristen
Unternehmen, die sich nicht an die neuen Transparenzvorschriften halten, drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes. Während die Regeln für neue Systeme bereits ab dem 2. August greifen, gilt für KI-Systeme, die sich bereits auf dem Markt befinden, eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Überwacht wird die Einhaltung entweder durch nationale Aufsichtsbehörden, das EU „AI-Office“ oder den Europäischen Datenschutzbeauftragten.