DSGVO@1.a.2019
Reiner Naak Datenschutzbeauftragter Göppingen
Von Google in Frankreich bis zum Freiberufler in Bayern …
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Stefan Brink setzt ab sofort auf eine „härtere Gangart“ in Sachen „Abmahnungen bei DSGVO-Verstößen“. Nicht nur in Baden Württemberg!
- Während in den letzten paar Monaten Bußgelder bis maximal 20.000 Euro verhängt wurden, geht das Strafmaß neuerdings schon auf die 80.000 Euro.
- Datenschutz-Aufsichtsbehörden benötigen 3-4 Monate für die Umsetzung einer Abmahnung bei DSGVO-Verstößen
- Unternehmen werden intensiver durchleuchtet und härter abgemahnt
- Das Strafmaß oder die Höhe der Bußgelder soll rapide ansteigen
- Unternehmen, die auf eine Lücke im Netz hoffen, werden rücksichtslos abgestraft
Spiegel Online hat ein eine Interview mit dem Landes-Datenschutzbeauftragten Stefan Brink geführt.
„Brink: Die Aufsichtsbehörden brauchten ein bisschen Vorlauf, weil solche Verfahren unter 3 – 4 Monaten nicht abzuwickeln sind. Jetzt werden Bußgelder regelmäßig verhängt, in größerem Umfang und auch mit höheren Beträgen. Ein fünfstelliges Unternehmen wird keine Seltenheit mehr sein.“
Zitat und Originaltext: Spiegel Online
Das ganze Interview mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg Stefan Brink lässt sich unter folgendem Link nachlesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/dsgvo-strafen-fehler-werden-jetzt-teuer-a-1249443.html