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DSGVO2019

Google mit Rekordstrafe für mehrere Verstöße | in Frankreich

Reiner Naak | Datenschutz-GP

50 Millionen € Strafe

Aus welchem Grund muss der Internetkonzern mit bis zu 50 Millionen Strafe für mehrere Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnungen (DSGVO) rechnen bzw. bezahlen und wird auch dementsprechend abgemahnt.

  • Hier geht es um das Prinzip der Transparenz sowie um das Fehlen einer gültigen Zustimmung für die Datenverarbeitung

 Die DSGVO verpflichtet Unternehmen …

„Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in (so die DSGVO) transparenter, präziser, verständlicher und leicht zugänglicher Form und in klarer und einfacher Sprache zu übermitteln.“

Genau dies wird Google zum Fallstrick. Die Informationen, welche Google in Sachen der Datenschutzgrundverordnung und dem Umgang mit den personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, sind meist auf mehrere Dokumente verteilt und somit nicht im Sinne der DSGVO abgehandelt.

Auch sind die Darstellung und Ausarbeitung dieser Informationen für die Nutzer zu ausführlich und nicht leicht zu verstehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies so viel wie, dass der Nutzer bei seiner Einwilligung über die Datenverarbeitung nicht wirklich und direkt versteht/erfährt, in welchem Umfang seine Daten tatsächlich gesammelt und gespeichert werden.

Fazit

Wie Google mit diesen Vorwürfen/dieser Beschwerde umgeht und welche Vorgehensweise hier die Folgen sind, bleibt noch zu ermitteln. Auch, ob dies nun der Anfang einer härteren Gangartder europäischen Datenschutzbehörde bei klaren Rechtsverstößen ist, lässt sich so nicht verneinen oder bestätigen.

Fakt aber ist, dass die Abmahnungen und Geldstrafen dynamisch zunehmen und die Richtung somit vorgegeben ist.