Am 01.12.2021 ist es nun“endlich“ soweit … das neue TTDSG tritt in Kraft.
Soll bedeuten, dass ab dem 01. Dezember 2021 ein Gesetz in Kraft tritt, nachdem Cookies sowie sämtliche Tracking-Dienste einer nachvollziehbaren und echten Einwilligung benötigen.
Als Datenschutzbeauftragter aus Göppingen möchte ich Sie nur darüber informieren, dass von nun an alle Webseitenbetreiber, Webdesigner oder auch Agenturen dafür sorgen müssen, dass die eigenen Website oder aber auch die Kundenseiten mit einem Cookie-Consent-Tool ausgestattet sind. Es steht zwar nirgends geschrieben WIE diese Einwilligung einzuholen ist, doch das Einholen an sich ist nun Gesetz.
Wie soll diese Einwilliung aussehen?
Wenn man sich so im WWW umschaut, dann lassen sich sehr schnell Webseiten mit Consent-Tools finden, bei denen der „Akzeptieren“-Button blinkt, wackelt und einen beinahe anspringt. Während der „Ablehnen“-Button kurz vor der Unsichtbarkeit sein Dasein fristen muss. Dieses Vorgehen ist nun gesetzlich geregelt.
- Beide Buttons müssen gleichwertig gehandhabt werden
- Es dürfen keine Hakten vorab schon gesetzt sein – der User muss die Möglichkeit dazu haben
- Eine Einwilligung oder das Ablehnen muss den gewählten technischen Ablauf durchführen
- Der User muss über den Zweck, die Art und den Umfang des Tools informiert werden
- Falls der Sitz des Anbieters (Consent-Tool) außerhalb der EU liegt, muss dieser mitgeteilt werden
Quelle: https://www.e-recht24.de/mitglieder/updates/das-neue-ttdsg/
Fazit:
Wer bisher seine Cookies, die Website und die Einwilligungen mit einem Lächeln vernachlässigt hat, kann vom 01. Dezember an richtig Probleme bekommen. Es gibt ein paar wirklich gute Cookie-Consent-Tools, um Statistiken, Analysen, Marketing oder auch nur die Essentiellen Cookies zu verwalten.