Steigerung der Personenzahl für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Von 10 auf 20 Personen – Erleichterung bei Vereinen und Unternehmen
Der Bundestag sorgt bei Mittelständlern und Vereinen für Erleichterung. Während bisher zehn Personen die Obergrenze für den Bedarf eines Datenschutzbeauftragten stellten, wurde diese Obergrenze nun auf 20 Personen verdoppelt.
Soll heißen, Vereine, kleinere Unternehmen und Mittelständler müssen nun erst ab 20 Personen, welche regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung von „Personenbezogenen Daten“ zu tun haben, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies sorgt gerade bei kleineren Betrieben und Vereinen doch für eine enorme Erleichterung.
Trotzdem gilt die Einhaltung und Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung als oberstes Gebot!