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DSGVO@01.2019

Fake-Abmahnungen DSGVO

Reiner Naak

Betrüger-Mails im Umlauf …

In regelmäßigen Abständen tauchen immer wieder betrügerischen E-Mails wegen angeblichem Fehlverhalten bzgl. Der DSGVO auf. So auch aktuellen Fall …

  • E-Mails von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien
  • Inhalt: Abmahnungen von Fanpages und Webseiten
  • Verstöße gegen Artikel 13 DSGVO | Informationspflichten usw.

E-Mails und ihre Herkunft

Wer in seinem E-Mail-Postfach in den letzten Tagen Nachrichten von Anwaltskanzleien mit den Signaturen „Pfleger und Kollegen“ oder „Rechtsanwalt Hasselbach“ oder „Michaelis Rechtsanwälte“ oder ähnliche findet, der sollte größte Vorsicht walten lassen. Meist befindet sich im Anhang dieser betrügerischen E-Mails eine .zip Datei, welche mit einem Virus im Gepäck den Computer verseuchen und sperren kann und soll.

Inhalt und Begründungen der Virus-Mails

Grund für diese E-Mails sollen angeblich diverse Verstöße gegen den Art. 13 der DSGVO sein. Art. 13 der Datenschutz Grundverordnung beinhaltet die Informationspflichten des Verantwortlichen. Der oder die Absender dieser Betrüger-E-Mails plädieren auf das Sicherheitsbewusstsein und auch die Unsicherheit von Unternehmen, welche die Umsetzung der DSGVO noch nicht vollzogen / umgesetzt haben.

Die Absender lassen zwar seriöse Rechtsanwaltskanzleien verlauten, doch geht man mit der Maus nur auf den Absender (ohne die E-Mail-Adresse anzuklicken) so sieht man meist links unten auf dem Bildschirm eine wirre Zahlen- und Buchstabenkombination.

Welche Anwaltskanzlei benutzt eine derart komplizierte und würde E-Mail-Adresse?

Das Problem ist, wenn der Anhang geöffnet wird, macht sich ein schädliche Virus auf dem Computer breit und sperrt meist den kompletten Zugang zu Dateien oder dem kompletten PC. Diese Schadsoftware lässt sich nur durch Zugeständnisse, meist in geldlicher Form, wieder freischalten/entfernen.

Verbreitung der Schadsoftware auf dem PC/Mac

Nicht nur, dass die betrügerischen E-Mails mit einer Schadsoftware den Computer oder Dateien sperren können, auch die Verbreitung über LAN und WLAN Netzwerke gehört zum Ansinnen dieser Verbrecher. Was eine solche Verbreitung an Schaden verursachen kann, ist wohl jedem klar!

Die sicherste und beste Vorgehensweise, beim Erhalt einer solchen Software, ist die komplette Löschung der E-Mail. Wer versehentlich den Anhang oder die E-Mail-Adresse schon angeklickt hat, sollte seinen Rechner umgehend vom Netzwerk trennen und sich professionelle Hilfe holen. Grund hierfür ist, dass die.zip Datei, sprich der Virus, noch nicht von der aktuellen Virenschutz-Software erkannt wird.


Ein weiterer Schutz sollte die Umsetzung der DSGVO im eigenen Unternehmen sein. Wenn ein Unternehmen bei der Umsetzung auf professionelle Hilfe baut, sind Sicherheitsbewusstsein, Sicherheitsdenken auf dem aktuellen Stand.

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